Sonntag, 20. Mai 2012, 03:50
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GbR im Bereich Trockenbau

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr.), oft auch BGB-Gesellschaft (§ 705 ff. BGB) genannt, ist in Deutschland eine Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften), die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist demnach eine Personengesellschaft.

Da Sie keine kaufmännische Gesellschaft ist, führt sie im eigentlichen Sinne auch keine Firma.

Diese ist gem. § 17 Abs. 1 HGB den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten. Sie kann die Namen aller Gesellschafter mit einem die GbR andeutenden Zusatz führen. Zulässig ist aber auch die Führung einer firmenähnlichen Bezeichnung - sogenannte Geschäftsbezeichnung.

Betreibt die Gesellschaft ein Handelsgewerbe, so wird sie dadurch zur OHG, unter Umständen auch zur KG, abhängig vom Gesellschaftsvertrag.


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