Hier finden Sie Informationen zur GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Die GmbH ist eine juristische Person und selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten. Die GmbH kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden.
Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht haften.
Die Firma kann aus Sach-, Personen-, Misch- oder Phantasienamen mit dem Zusatz GmbH gebildet werden.
Bei der Wahl der Firma muss man die Vorschriften der §§ 17, 18, 30 HGB beachten. Danach muss die Firma zur Kennzeichnung geeignet sein, darf nicht irreführen und darf nicht mit bereits am selben Ort oder in derselben Gemeinde im Handelsregister eingetragenen Firmen verwechslungsfähig sein.
Außer GmbH sind im deutschsprachigen Raum weitere Abkürzungen für diese Rechtsform üblich, unter anderem GesmbH (in Österreich), mbH (in Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Wort Gesellschaft wie z. B. in Trockenbau Entwicklungsgesellschaft mbH) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Voraussetzungen: - Stammkapital mind. 25.000€ - Eintragung ins Handelsregister (konstitutiv/rechtsbestimmend) - vor der Eintragung besteht die Gesellschaft nicht, d. h. ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt werden, so haftet die Handelnden persönlich und solidarisch.
Geschäftsführung: Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Wer wegen einer Straftat nach dem §§ 283 bis 283d des Strafgesetzbuches verurteilt worden ist, kann für 5 Jahre seit der Rechtskräfte des Urteils nicht Geschäftsführer sein.
Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder andere Personen bestellt werden. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.