Mindestlohn I ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird (Helfer ohne Ausbildung).
Tätigkeitsbeispiele hierfür sind Anbringen von zugeschnittenen Gipskartonplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmaterial, Anbringen von Dämmplatten.
Der Mindestlohn II ist für die Ausführung fachlich begrenzter Arbeiten nach Anweisung an Personen mit anerkannter Ausbildung (bzw. 1.Stufe Baustufenausbildung) zu zahlen.
Es gilt der Lohn der Arbeitsstätte, mindestens jedoch der Lohn des Einstellungsortes.