Sonntag, 05. September 2010, 23:43
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Meisterpflicht im Trockenbau?

Sie möchten Informationen zur Meisterpflicht?

Am 31.05.2000 wurde in Deutschland im Bundestag beschlossen, die
Meisterpflicht fallen zu lassen.

Dem § 1 des Übergangsgesetztes aus Anlass des Zweiten Gesetzes
zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher
Vorschriften vom 25. März 1998 (BGBl. lS. 596, 604) wird folgender
Absatz 8 angefügt:

„ (8) Der Akustik- und Trockenbau ist keine wesentliche Tätigkeit eines
der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe."


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