Die ULAK ist ein Verein mit eigener Rechtspersönlichkeit erlangt durch den Staat, dem als Mitglieder Verbände des Baugewerbes und der Bauindustrie sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt angehören.
Die ULAK sichert die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Zahlung der folgenden Leistungen:
Urlaub (Erstattung von Urlaubsvergütungen an Betriebe, Abgeltungs- und Entschädigungszahlungen an Arbeitnehmer)
Berufsausbildung (Erstattung von Ausbildungsvergütungen und Sozialaufwendungen an Betriebe, Erstattung der Kosten für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für den Arbeitgeber durch Überweisungen an überbetriebliche Ausbildungsstätten)
Seit 1997 sind ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen haben, in das Urlaubsverfahren miteinbezogen. Die ULAK verspricht somit gleiche Arbeitsbedingungen.
Der Arbeitgeber kann darüber hinaus Arbeitszeit-Guthaben aus Arbeitszeit- Flexibilisierung und Alterszeit - durch Hinterlegung auf Sicherungskonten bei der ULAK gegen Insolvenz absichern.