Dienstag, 07. Februar 2012, 02:09
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Was ist die VOB?

Die VOB ist ein dreiteiliges Sammelwerk von Verdingungsordnung für Bauleistungen.

Die erste Ausgabe der VOB entstand 1926.
Ab 1947 hat es sich der Deutsche Verdingungsausschuss (DVA) zu Aufgabe gemacht, sachgerechte Vergaben und Abwicklungen von Bauverträgen zu erörtern und zu verbessern, speziell durch die Weiterführung der VOB.

Das VOB-Werk ist in folgende Bücher unterteilt:

VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Im ersten Teil der VOB finden sich Vorschriften die bei der Ausschreibung von Verträgen von öffentlichen Auftraggebern zu beachten sind.
Ab 2010 gilt eine neue Fassung der VOB/A welche erstmals eine bundesweite einheitliche Wertgrenze für beschränkte und freihändige Vergaben vor sieht.

VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

In diesem Teil sind die Vertragsbedingungen für Bauverträge aufgeführt.
Von öffentlichen Auftraggebern müssen diese Regelungen zum Bestandteil des Bauvertrags gemacht werden, in der Regel werden auch Verträge von Privatpersonen nach der VOB/B geschlossen.

VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Im letzten Teil der VOB befindet sich die ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen), welche zeitgleich als DIN-Normen veröffentlicht wurden.
Die ATV beinhaltet technische Vorschriften, welche beschreiben wie die Leistungen des jeweiligen Gewerks auszuführen sind.

 


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