Hier erfahren Sie was ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist.
Ein eingetragener Kaufmann oder eine eingetragene Kauffrau ist eine natürliche Person eines Einzelunternehmens und im Handelsregister eingetragen. Die Abkürzungen sind meist e. K. bzw. e. Kffr. oder auch e. Kfm.
Der Kaufmann wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen. Die Eintragung ist bei einem Istkaufmann - also ein Kaufmann der ein Handelsgewerbe betreibt deklaratorisch-, d. h. die Kaufmannseigenschaft besteht auch ohne Eintragung. Bei einem Kannkaufmann - also ein Unternehmer eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes - begründet sie dagegen erst die Kaufmannseigenschaft.
Der eingetragene Kaufmann ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland. Der e. K. trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die das Unternehmen treffen.
Vorteile des Eingetragenen Kaufmann:
schnelle Entscheidungen (keine Abstimmungen)
keine Streitigkeiten in der Unternehmensführung
keine Gewinnteilung
bessere Außendarstellung im Rahmen des Marketings, da Fantasienamen möglich sind
Nachteile des Eingetragenen Kaufmann:
alleiniges Risiko, da alleinige Haftung
Kapitalbeschaffungsmöglichkeit begrenzt
Bilanzierungspflicht (geändert ab April 2008, Befreiung bis zu gewissen Umsatz- und Gewinngrenzen)