Sonntag, 20. Mai 2012, 04:02
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e. K. – eingetragene(r) Kauffrau/ -mann im Trockenbau

Hier erfahren Sie was ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist.

Ein eingetragener Kaufmann oder eine eingetragene Kauffrau ist eine natürliche Person eines Einzelunternehmens und im Handelsregister eingetragen. Die Abkürzungen sind meist e. K. bzw. e. Kffr. oder auch e. Kfm.

Der Kaufmann wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen. Die Eintragung ist bei einem Istkaufmann - also ein Kaufmann der ein Handelsgewerbe betreibt deklaratorisch-, d. h. die Kaufmannseigenschaft besteht auch ohne Eintragung. Bei einem Kannkaufmann - also ein Unternehmer eines Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebes - begründet sie dagegen erst die Kaufmannseigenschaft.

Der eingetragene Kaufmann ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland. Der e. K. trägt die volle persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten, die das Unternehmen treffen.

Vorteile des Eingetragenen Kaufmann:

  • schnelle Entscheidungen (keine Abstimmungen)
  • keine Streitigkeiten in der Unternehmensführung
  • keine Gewinnteilung
  • bessere Außendarstellung im Rahmen des Marketings,
    da Fantasienamen möglich sind

Nachteile des Eingetragenen Kaufmann:

  • alleiniges Risiko, da alleinige Haftung
  • Kapitalbeschaffungsmöglichkeit begrenzt
  • Bilanzierungspflicht (geändert ab April 2008,
    Befreiung bis zu gewissen Umsatz- und Gewinngrenzen)
  • keine Haftungsbeschränkung

Beispiel für eine Firma:
Trockenbau Müller e. K.


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